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Verwaltungsgericht Osnabrück bestätigt Streikverbot für Lehrer
DBB begrüßt Entscheidung
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat bestätigt, dass verbeamtete Lehrer nicht streiken dürfen. Das Gericht wies die Klagen zweier verbeamteter Lehrer aus Nordhorn ab, die sich im Februar 2009 an einem Streik beteiligt hatten, deshalb ihrer Unterrichtsverpflichtung nicht nachgehen konnten und unter anderem eine Geldbuße zahlen sollten (Aktenzeichen 9 A 1/11, 9 A 2/11).
Der dbb begrüßt die Entscheidung des Gerichts, sagte Bundesvorsitzender Peter Heesen am 22. August 2011. Wir sehen uns in unserer Auffassung bestärkt, dass an den Eckpfeilern des Berufsbeamtentums nicht gerüttelt werden darf. Wir lehnen ein Streikrecht für alle Beamten ab. Nur so bleibt der Staat in zentralen Bereichen wie Polizei, Finanzverwaltung und eben auch Schule funktionsfähig, sagte Heesen. Eltern müssten sich auch künftig darauf verlassen können, dass Schulen nicht wegen Streiks geschlossen werden.
Das VG Osnabrück begründete seine Entscheidung vom 19. August 2011 mit den im Grundgesetz Artikel 33 Absatz 5 normierten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Darin enthalten sei nach Auslegung des Bundesverfassungsgerichts auch das allgemeine Streikverbot für Beamte. Eine funktionsbezogene Differenzierung wie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gefordert lasse sich mit dem Kernbestand des Grundgesetzes nicht vereinbaren. Auch der dbb lehnt eine solche künstliche Unterscheidung zwischen Beamten aus gutem Grunde ab, machte Bundesvorsitzender Heesen deutlich. Der Staat müsste demnach Beamte im klassischen hoheitlichen Bereich wie dem Zoll bei Streiks bestrafen, verbeamtete Lehrer dagegen nicht. Eine solche Unterscheidung ist nicht haltbar.
Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion, 22.08.2011
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