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Lehrbeauftragte
Lehrbeauftragte sind externe Dozenten an Hochschulen, die Lehrveranstaltungen auf Honorarbasis durchführen, ohne in einem regulären Beschäftigungsverhältnis zu stehen. Sie ergänzen das Lehrangebot praxisnah, sind selbstständig tätig und oft nebenberuflich aktiv. Das Rechtsverhältnis ist meist befristet und öffentlich-rechtlich, mit Vergütungen, die häufig auf Stundenbasis berechnet werden.
Tätigkeit
Eigenverantwortliche Durchführung von Seminaren, Vorlesungen, Übungen und Prüfungen.
Status
Lehrbeauftragte sind Selbstständige (Honorarkräfte), keine Arbeitnehmer, was bedeutet, dass oft kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlten Urlaub besteht.
Voraussetzungen
Meist ein abgeschlossenes Hochschulstudium, oft kombiniert mit dreijähriger einschlägiger Berufspraxis.
Vergütung
Die Stundensätze variieren stark, liegen aber häufig im niedrigen Bereich (teilweise 15 bis 50 Euro pro Stunde), wobei die Sätze in manchen Fällen lange nicht angepasst wurden.
Vertrag
Lehraufträge werden in der Regel für die Dauer eines Semesters erteilt.
Lehrbeauftragte sind für die Verbindung von Theorie und Praxis wichtig. Sie stehen jedoch häufig wegen der prekären Arbeitsbedingungen - und der oft fehlenden sozialen Absicherung - in der Kritik.
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